Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Quali Treuhand AG.

Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Quali Treuhand AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Sargans, Schweiz.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf alle an die Quali Treuhand AG erteilten Aufträge und auf jedes Rechtsverhältnis anwendbar, welches sich aus oder im Zusammenhang mit diesen ergibt, einschliesslich aller Folgeinstruktionen oder -aufträge durch die Klientschaft, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Der Auftraggeber anerkennt mit Erteilung eines Auftrags die vorliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Quali Treuhand AG. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil aller Offerten und Auftragsbestätigungen der Quali Treuhand AG. Sie haben Vorrang vor allfälligen allgemeinen Auftrags- und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

Die Quali Treuhand AG behält sich das Recht vor, an diesen AGB jederzeit Änderungen vorzunehmen und die jeweils aktuelle Fassung auf www.qualitreuhand.ch zu veröffentlichen. Die neue Version der AGB tritt durch Publikation auf der Internetseite der Quali Treuhand AG in Kraft.

Mandatsverhältnis und Instruktionen

Jedem Mandatsverhältnis zwischen der Quali Treuhand AG und der Klientschaft muss eine diesbezüglich ausdrückliche Zustimmung der Quali Treuhand AG zu Grunde liegen.

Jedes Mandatsverhältnis gilt als mit der Quali Treuhand AG geschlossen, auch wenn die Klientschaft ausdrücklich oder implizit beabsichtigt, dass das Mandatsverhältnis mit einer bestimmten Person abgewickelt wird. Dies gilt insbesondere auch dann – jedoch nicht begrenzt darauf – wenn eine Vollmacht zugunsten einer bestimmten Person ausgestellt wird.

Die Quali Treuhand AG nimmt Instruktionen von der Klientschaft oder den von ihr dafür bezeichneten Personen entgegen. Die Klientschaft stimmt zu, dass die Quali Treuhand AG berechtigt ist, sich auf Instruktionen von solchen Personen zu verlassen.

Die Klientschaft gewährleistet, dass die Quali Treuhand AG alle sachdienlichen Informationen rechtzeitig erhält, die die Quali Treuhand AG benötigt, um das Mandat zu erfüllen oder welche für die zeitgerechte Erfüllung des Mandates erforderlich sind. Ohne ausdrückliche anderslautende Anweisung wird die Quali Treuhand AG die Informationen, welche sie von der Klientschaft oder anderen für die Klientschaft handelnden Personen erhält, nicht verifizieren oder überprüfen. Die Klientschaft anerkennt, dass die Quali Treuhand AG sich bei der Erfüllung des Mandates auf solche Informationen verlassen darf.

Die Quali Treuhand AG darf davon ausgehen, dass die überlassenen Unterlagen und erteilten Informationen sowie erfolgte Anweisungen richtig und vollständig sind. Eine Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Dokumenten, Informationen und Zahlen des Kunden obliegt Quali Treuhand nur, wenn dies vorab schriftlich vereinbart wurde.

Falls die Quali Treuhand AG für dieselbe Klientschaft in verschiedenen Angelegenheiten tätig ist, sollte die Klientschaft nicht davon ausgehen, dass Informationen, welche einer Person in einer bestimmten Angelegenheit kommuniziert wurden, auch an andere Personen, welche in einer anderen Angelegenheit beschäftigt sind, weitergegeben werden. Die Klientschaft ist also gehalten, alle Informationen, welche für eine Angelegenheit von Bedeutung sind, direkt der entsprechenden Ansprechperson mitzuteilen.

Terminangaben gelten als Zielsetzungen, soweit nicht ausdrücklich verbindliche Termine vereinbart sind.

Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit, die Gesetzeskonformität und die geschäftsmässige Begründetheit der eingereichten Unterlagen und Belege verantwortlich. Werden Unterlagen und Belege digitalisiert an die Quali Treuhand AG eingereicht, obliegt die gesetzeskonforme Aufbewahrung der Unterlagen und Belege dem Auftraggeber.

Die Quali Treuhand AG ist berechtigt, Mitarbeiter, sachverständige externe Berater, Unternehmen und Institutionen zur Ausführung des Auftrags beizuziehen, die im Auftrag und für Rechnung von der Quali Treuhand AG tätig sind (Recht zur Substitution).

Informationsaustausch

Die Parteien verpflichten sich, Stillschweigen zu wahren über alle vertraulichen Informationen, von denen sie anlässlich oder in Zusammenhang mit der Entgegennahme oder Erbringung von Leistungen im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses Kenntnis erlangen. Als vertraulich haben alle Daten über Tatsachen, Methoden und Kenntnisse zu gelten, die zumindest in ihrer konkreten Anwendung im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses nicht allgemein bekannt oder nicht öffentlich zugänglich sind. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen zur notwendigen Wahrung berechtigter eigener Belange, soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Die vorstehende Verpflichtung hindert die Quali Treuhand AG nicht zur Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden unter Wahrung der Verschwiegenheit.

Die Parteien können sich für ihre Kommunikation im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses elektronischer Medien wie Telefon und E-Mail bedienen. Bei der elektronischen Übermittlung können Daten aufgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung respektive Entgegennahme sowie die Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen. Soweit gesetzlich zulässig, lehnen beide Parteien jegliche Haftung für Schäden ab, die im Zusammenhang mit elektronischer Kommunikation entstehen.

Die Quali Treuhand AG kann die ihr zur Kenntnis gelangenden Informationen, insbesondere auch die personenbezogenen Daten der Kunden, EDV-technisch verarbeiten respektive durch Dritte verarbeiten lassen. Dadurch werden die Informationen auch für Personen zugänglich, die im Rahmen des Verarbeitungsprozesses, Systembetreuungs- und Kontrollfunktionen wahrnehmen. Die Quali Treuhand AG stellt sicher, dass die entsprechenden Personen ebenfalls der Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit unterstehen. Dabei sind die Anforderungen des Datenschutzes durch geeignete organisatorische und technische Massnahmen stets zu erfüllen. Vorgenanntes gilt insbesondere auch für den Fall, dass Quali Treuhand AG Kundendaten einem Dritten zur Speicherung oder Hosting übermittelt.

Honorar und Rechnungsstellung

Stundensätze

Wenn nichts anderes vereinbart ist, stimmt die Klientschaft zu, dass die Quali Treuhand AG ihre Leistungen nach aufgewendeter Zeit in Rechnung stellt. Die Quali Treuhand AG verrechnet alle im Beratungsumfang des Mandates erbrachten Leistungen, einschliesslich Abklärungen, Dokumentationen, Besprechungen, Reisen usw.

Der anwendbare Stundenansatz basiert auf der Erfahrung und der Seniorität der beteiligten Spezialisten. Die Quali Treuhand AG behält sich das Recht vor, die Stundenansätze auf jährlicher Basis einseitig anzupassen.

Ohne ausdrückliche andere schriftliche Vereinbarung stellt jeder Kostenvoranschlag, jede Schätzung oder Angabe zu erwartenden Honoraren lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Des Weiteren sind jegliche Kostenvoranschläge, Schätzungen, Angaben, Fixhonorare oder Obergrenzen für Honorare exklusive Auslagen, Steuern, etc. zu verstehen.

Wurde eine Pauschal- oder Festhonorar vereinbart, werden wir bei Eintritt von für die Quali Treuhand AG nicht vorhersehbaren Umständen im Umfang oder in der Abwicklung des Mandats, die zu einer Erhöhung des Beratungsaufwandes führen, das Honorar anpassen.

Auslagen

Die Quali Treuhand AG behält sich das Recht vor, allfällige Drittrechnungen der Klientschaft zur direkten Begleichung weiterzuleiten oder weiterzubelasten.

Spesen (z. B. Reise- und Übernachtungskosten, Vergütungen für Mahlzeiten, Versandkosten, Drucke, etc.) und sonstige im Zusammenhang mit der Erbringung von Treuhand- und Beratungsdienstleistungen anfallende Auslagen sind im Honorar nicht inbegriffen und werden dem Auftraggeber zu den effektiven Kosten als Auslagen in Rechnung gestellt.

Die Quali Treuhand AG ist berechtigt, im Namen und auf Rechnung der Klientschaft Dienstleistungen von Dritten zu beanspruchen, einschliesslich – jedoch nicht begrenzt auf – Übersetzungsdienstleistungen und ähnliches und ist ermächtigt, entsprechende Verträge für solche Dienstleistungen im Namen und auf Rechnung der Klientschaft abzuschliessen.

Mehrwertsteuer sowie ausländische Steuern und Abzüge

Soweit nichts anderes angegeben ist, verstehen sich alle Beträge exklusiv Mehrwertsteuer (MwSt.). Von der Quali Treuhand AG allenfalls zu entrichtende MwSt. wird der Klientschaft zusätzlich in Rechnung gestellt.

Ebenso gehen alle anwendbaren ausländischen Steuern und Abzüge zu Lasten der Klientschaft und werden von der Klientschaft getragen oder dieser in Rechnung gestellt.

Rechnungsstellung und Zahlung

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungen der Quali Treuhand AG innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Ausstellung zu begleichen. Die Klientschaft ist nicht berechtigt, die Zahlungsverpflichtung aufzuschieben und/oder die Forderung zu verrechnen.

Falls eine Rechnung nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraums beglichen wird, befindet sich die Klientschaft ohne weiteres in Verzug und kann verpflichtet werden, die gesetzlichen Verzugszinsen zu bezahlen. Zudem behält sich die Quali Treuhand AG das Recht vor, die Tätigkeit für dieses oder auch für ein anderes Mandat der Klientschaft einzustellen. Handlungen der Quali Treuhand AG im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Zahlungsanspruchs werden der Klientschaft zu den üblichen Stundenansätzen der damit beauftragten Personen in Rechnung gestellt.

Die Klientschaft entbindet die Quali Treuhand AG und jegliche Mitarbeiter, Konsulenten, Anwälte, Partner oder andere mit der Gewerbe-Treuhand verbundenen Personen oder Unternehmen unwiderruflich von deren beruflicher Geheimhaltungspflicht bei Zwangsvollstreckungsmassnahmen, Gerichts- und/oder Schiedsverfahren in dem für die Verfolgung und Durchsetzung der Ansprüche auf Honorare und Auslagen der Gewerbe-Treuhand nötigen Ausmass.

Kostenvorschuss und Zahlung

Die Quali Treuhand AG kann die Klientschaft auffordern, einen Kostenvorschuss für Honorare und Auslagen zu zahlen. Die Quali Treuhand AG behält sich das Recht vor, diesen Vorschussbetrag zu einem späteren Zeitpunkt zu erhöhen. Kostenvorschüsse werden während der Dauer des Mandatsverhältnisses vorgetragen und bei Beendigung des Mandatsverhältnisses von der Schlussrechnung in Abzug gebracht.

Zustellungen von Quali Treuhand AG

Zustellungen von Quali Treuhand AG gelten als erfolgt, wenn sie an die letzte vom Auftraggeber bekanntgegebene Adresse abgesandt bzw. gemäss seinen Weisungen zu seiner Verfügung gehalten worden sind. Als Zeitpunkt des Versandes gilt das Datum der sich im Besitz von Quali Treuhand AG befindlichen Kopien oder Versandlisten.

Vertraulichkeit / Offenlegung / Datenschutz

Die Quali Treuhand AG untersteht beruflichen Geheimhaltungspflichten. Die Quali Treuhand AG behandelt alle von der Klientschaft erhaltenen Informationen, welche nicht allgemein bekannt sind, vertraulich. Dennoch stimmt die Klientschaft zu, dass die Quali Treuhand AG relevante Informationen offenlegen darf, um sich selbst zu schützen und/oder zu verteidigen in einem tatsächlichen oder angedrohten Zivil-, Gerichts- oder Regulierungsverfahren oder um ihre Ansprüche gegenüber der Klientschaft gemäss Abschnitt 4.4. oben durchzusetzen. Ausserdem kann die Quali Treuhand AG im Vertrauen auch relevante Informationen an ihre Versicherer, Versicherungsbroker, Revisoren und Berater weitergeben.

Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei- und der Terrorismusfinanzierung sowie aufgrund von Sanktionsbestimmungen kann die Quali Treuhand AG zudem gegenüber den zuständigen Behörden verpflichtet sein, gewissen Offenlegungspflichten nachzukommen. Solche Verpflichtungen gehen den beruflichen Geheimhaltungspflichten der Quali Treuhand AG vor. In diesem Fall wird die Quali Treuhand AG (wo zulässig und durchführbar) die Klientschaft über die Aufforderung oder die Notwendigkeit zur Offenlegung informieren.

Die Quali Treuhand AG kann bestimmte Dienstleistungen (insbesondere in Bezug auf ausländisches Recht) und Supportleistungen (wie z. B. Übersetzungen, Dolmetschdienstleistungen, etc.) auslagern, sofern die Supportdienstleister der Geheimhaltung zugestimmt haben.

Ohne ausdrückliche anderslautende Weisung ist es der Quali Treuhand AG erlaubt, mit Angestellten, Konsulenten oder Organen der Gesellschaft der Klientschaft (oder verbundenen Unternehmen) zu kommunizieren und Informationen zum Zweck der Dienstleistungserbringung auszutauschen.

Es kann vorkommen, dass die Quali Treuhand AG für andere Personen tätig ist oder über gewisse Informationen betreffend solche Personen verfügt, welche in ähnlichen Geschäftsbereichen wie die Klientschaft tätig sind oder welche die Klientschaft als Konkurrenz betrachten kann. Die Quali Treuhand AG untersteht keiner Pflicht, solche Informationen der Klientschaft bekannt zu geben.

Die Quali Treuhand AG kann zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Daten und Informationen der Klientschaft weitergeben, wenn die Klientschaft dem ausdrücklich zugestimmt hat, die Quali Treuhand AG rechtlich dazu verpflichtet ist oder soweit dies zur Erbringung der von der Klientschaft angeforderten Dienstleistungen erforderlich ist. Die Nutzung der weitergegebenen Daten durch die Dritten ist streng auf die vertraglich vereinbarten Zwecke beschränkt. Die Quali Treuhand AG darf die Klientendaten systematisch im eigenen CRM-System erfassen und die Daten benutzen, um die Klientschaft betreffend weitere Dienstleistungen anzuschreiben. Im Weiteren richten sich die diesbezüglichen Rechte und Pflichten der Quali Treuhand AG nach der jeweils gültigen Datenschutzerklärung, welche auf der Website www.qualitreuhhand.ch abgerufen werden kann.

Interessenkonflikte / Verhältnis zu anderen Klienten

Es kann vorkommen, dass die Quali Treuhand AG ein Mandat nicht annehmen kann oder die Tätigkeit für die Klientschaft aufgrund von gesetzlichen oder standesrechtlichen Regeln einstellen muss, falls ein Konflikt zwischen den Verpflichtungen der Quali Treuhand AG gegenüber der Klientschaft und anderen Klienten oder zwischen den Interessen der Quali Treuhand AG und den Interessen der Klientschaft besteht. Die Klientschaft stimmt zu, der Quali Treuhand AG jederzeit alle für die Durchführung einer Konfliktsuche erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Ausserdem ist die Klientschaft gehalten, die Quali Treuhand AG umgehend über irgendwelche Umstände zu informieren, welche in ihren Augen einen potenziellen Interessenkonflikt darstellen könnten.

Die Klientschaft anerkennt, dass die Quali Treuhand AG bei einer Annahme eines Mandates keine Exklusivität in Bezug auf Beratung zu einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Markt garantiert.

Vorbehaltlich gesetzlicher und berufsständischer Regeln kann die Quali Treuhand AG bei Transaktionen, Streitigkeiten oder anderen Angelegenheiten, an denen die Klientschaft oder mit der Klientschaft verbundene Einheiten ein Interesse haben, für andere Klienten agieren, sofern die Quali Treuhand AG dabei nicht ihre Pflichten gegenüber der Klientschaft verletzt.

Schutz- und Nutzungsrechte

Sämtliche Schutzrechte wie Immaterialgüter- und Lizenzrechte an den von der Quali Treuhand AG im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses angefertigten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Knowhow stehen ungeachtet einer Zusammenarbeit zwischen der Quali Treuhand AG und dem Kunden ausschliesslich der Quali Treuhand AG zu. Die Quali Treuhand AG räumt dem Kunden jeweils ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch auf Dauer an den ihm überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen, einschliesslich des jeweils zugehörigen Knowhows, ein. Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben sowie einzelner fachlicher Aussagen an Dritte durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von der Quali Treuhand AG zulässig. Der Kunde unterlässt es, die ihm von der Quali Treuhand AG überlassenen Unterlagen, insbesondere der verbindlichen Berichterstattung, abzuändern. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht gerade in einer weiteren Bearbeitung durch den Kunden besteht. Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien gestattet.

Haftung und Haftungsbeschränkung

Die Quali Treuhand AG erbringt die vereinbarten Treuhand- und Beratungsdienstleistungen mit der nötigen Sorgfalt. Beanstandungen aus dem erteilten Auftrag sind umgehend vorzunehmen. Die Quali Treuhand AG ist zur Nachbesserung berechtigt.

Die Quali Treuhand AG haftet nur für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. Das Vorliegen von rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit ist vom Auftraggeber, der daraus eine Forderung ableiten möchte, nachzuweisen. Jede weitere Haftung aus Vertrag oder aus einem anderen Rechtsgrund ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Der E-Mail-Verkehr von und mit der Quali Treuhand AG erfolgt über öffentliche, nicht speziell geschützte Datenübertragungsnetze. Die Quali Treuhand AG lehnt jede Haftung für Schäden ab, die dem Auftraggeber infolge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Störungen oder Eingriffen in die Einrichtungen der Netzbetreiber entstehen. Die hiervor geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Übrigen auch für die Auswahl von EDV-Programmen und -Anwendungen (wie zum Beispiel Cloud-Lösungen), mit welchen die Quali Treuhand AG arbeitet.

Die Klientschaft erklärt sich damit einverstanden, dass sich allfällige Haftungsansprüche ausschliesslich gegen die Quali Treuhand AG richten. Hiermit erklärt die Klientschaft, dass sie keine Klagen oder Verfahren einleitet und auf entsprechende Ansprüche gegenüber Angestellten, Konsulenten, Anwälten, Partnern oder anderen mit der Quali Treuhand AG verbundenen Personen verzichtet.

Jegliche Beratung durch die Quali Treuhand AG erfolgt ausschliesslich zur Verwendung und Nutzung durch die Klientschaft und darf durch die Kunden ohne die vorgängige schriftliche Zustimmung von der Quali Treuhand AG nicht für andere Zwecke genutzt oder als Grundlage verwendet oder anderen Personen bekannt gegeben werden (ausser gegenüber Beratern der Klientschaft, welche über diese Kenntnisse verfügen müssen, sich jedoch nicht auf solche Ratschläge abstützen dürfen).

Falls die Rolle der Quali Treuhand AG darin besteht, die Klientschaft darin zu unterstützen, die Tätigkeit von anderen Beratern der Klientschaft zu koordinieren, ist die Quali Treuhand AG nicht verantwortlich für deren Beratungsleistungen. Es liegt in der Verantwortung der Klientschaft, sicherzustellen, dass ihr diese Beratungsleistungen zukommen, sie diese berücksichtigt und diese für die Zwecke der Klientschaft geeignet sind.

Ohne ausdrückliche gegenteilige Abrede ist die Quali Treuhand AG weder für Beratungen über ausländisches Recht, d.h. nicht Schweizer Recht, noch für steuerliche Beratungen haftbar. Die Quali Treuhand AG ist auch nicht verpflichtet, eine bereits erteilte Auskunft der Klientschaft auf den neusten Stand zu bringen.

Die Haftung der Quali Treuhand AG ist auf das 3-fache des bezahlten Jahreshonorars beschränkt. Dies gilt auch für den Fall der Substitution.

Bei höherer Gewalt ist diejenige Partei, die deswegen ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, in keiner Weise gegenüber dem Vertragspartner schadenersatzpflichtig. Sie ist von ihren vertraglichen Verpflichtungen entbunden, solange und soweit die höhere Gewalt andauert. Fällt die höhere Gewalt weg, treten die vertraglichen Rechte und Pflichten wieder in Kraft, es sei denn, die höhere Gewalt daure mehr als ein Jahr. In diesem Fall ist die Partei, die von der höheren Gewalt nicht betroffen ist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag mit schriftlicher Mitteilung zu widerrufen bzw. zu kündigen.

Beschwerden

Die Klientschaft kann allfällige Beschwerden dem verantwortlichen Mandatsleiter mitteilen. Falls die Angelegenheit dadurch nicht zur Zufriedenheit der Klientschaft gelöst wird oder die Klientschaft weitere Anliegen hat, kann die Klientschaft solche Beschwerden schriftlich an jedes Mitglied der Geschäftsleitung der Quali Treuhand AG adressieren.

Beendigung

Der Auftrag endet durch Erfüllung bzw. das Erbringen der vereinbarten Leistung, durch Ablauf der vereinbarten Dauer oder durch Kündigung. Die Klientschaft sowie die Quali Treuhand AG haben das Recht, das Mandatsverhältnis sowie auf dessen Grundlage ausgestellte Vollmachten jederzeit einseitig aufzulösen.

Die Quali Treuhand AG ist insbesondere bei drohender Insolvenz, Forderungsausständen mit Überfälligkeiten von mehr als 90 Tagen oder Überschuldung der Klientschaft berechtigt, die Leistungen sofort und ohne Pflicht zur Weiterführung der angefangenen Arbeiten zu kündigen. Gleich verhält es sich, wenn die Klientschaft ein rechtswidriges Verhalten von der Quali Treuhand AG verlangt. In allen Fällen stehen dieser die Honoraransprüche für die erbrachten Leistungen zu und zwar ungeachtet der Nichtvollendung der Arbeiten.

Die Klientschaft schuldet der Quali Treuhand AG die bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Mandates angefallenen Honorare, Auslagen und Aufwendungen sowie jene Honorare, Auslagen und Aufwendungen, die notwendigerweise im Zusammenhang mit der Beendigung des Mandatsverhältnisses oder mit der Übergabe der Arbeit an einen anderen Berater nach Wahl der Klientschaft entstehen.

Die Quali Treuhand AG bewahrt die Akten während einer Dauer von 10 Jahren nach Beendigung des Mandatsverhältnisses oder nach Abschluss eines Auftrags auf. Nach Ablauf dieser Zeit kann die Quali Treuhand AG diese Akten ohne vorherige Ankündigung vernichten. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Ablauf dieses Zeitraumes, wenn die Quali Treuhand AG den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die Unterlagen in Empfang zu nehmen und der Auftraggeber dieser Aufforderung nicht binnen 6 Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nachgekommen ist.

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Bezahlung des Honorars und der Barauslagen an die Quali Treuhand AG. Bis zur Bezahlung der offenen Forderungen, ist die Quali Treuhand AG berechtigt, die sich in deren Besitze befindlichen Akten zurückzubehalten.

Anwendbares Recht und Streiterledigung / Salvatorische Klausel

Das Rechtsverhältnis zwischen der Klientschaft und der Quali Treuhand AG untersteht in allen Aspekten materiellem schweizerischen Recht.

Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Rechtsverhältnis sind durch die ordentlichen Schweizer Gerichte zu entscheiden. Der Gerichtsort ist Sargans, Schweiz.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB für ungültig erklärt werden, bleiben die weiteren Bestimmungen davon unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.

Stand dieser AGB: Sargans, 25.09.2023

Quali Treuhand AG

Gut beraten.

Adresse
  • Quali Treuhand AG
  • Bahnhofpark 3
  • 7320 Sargans SG
  • Schweiz
  • Google Maps
Kontakt

Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns gerne unter folgender Telefonnummer oder E-Mail-Adresse erreichen.

  • [javascript protected phone number]
  • [javascript protected email address]

Copyright © 2024 Quali Treuhand AG. Alle Rechte vorbehalten.